Aktualisiert am 09.07.2024
Anmeldung
Die Anmeldung kann mittels Anmeldetalon, telefonisch oder elektronisch via Homepage erfolgen. Mit der Anmeldung werden die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» Bestandteil des Vertrages zwischen der Teilnehmerin / dem Teilnehmer und Intersport Siro. Nach Erhalt der Anmeldung sendet Intersport Siro der Teilnehmerin / dem Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung. Das Detailprogramm wird der Teilnehmerin / dem Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt.
Teilnahmevoraussetzung
Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit und eine angemessene Ausrüstung erforderlich. Die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäss Ausschreibung müssen erfüllt sein. Von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer werden Toleranz, Anpassungsfähigkeit und Verständnis erwartet. Bei Ausschluss wegen genannter Gründe erfolgt keine Rückzahlung.
Leistungen
Wo nichts anderes vermerkt ist, sind nebst den Leistungen gemäss Ausschreibung die Organisation und die Leitung inbegriffen (Preise inkl. 8,1 % MWST). Ohne speziellen Vermerk sind nicht inbegriffen: Reisekosten (namentlich Transportkosten), Proviant und Getränke. Bei Fahrgemeinschaften empfehlen wir eine Vergütung von CHF 0.75/km an die Fahrerin / den Fahrer.
Leitung
Die Intersport Siro Anlässe werden in Eigenregie oder mit fachbezogenen Partnerunternehmungen durchgeführt. Die Bergtouren werden von Bergführerinnen / Bergführern mit Fachausweis geleitet. Bei Anlässen in den Bergen tragen alle Bergführerinnen / Bergführer, Skilehrerinnen / Skilehrer und Leiterinnen / Leiter ein REGA-Funkgerät oder ein Handy mit sich. Dies dient der Sicherheit der Teilnehmenden. Die Anlässe werden, wann immer möglich, von einer Intersport Siro Mitarbeiterin / Mitarbeiter begleitet.
Mindestteilnehmerzahl
Bei Anmeldung der Mindestteilnehmerzahl garantieren wir die Durchführung des Anlasses. Namentliche Ausnahmen dieser Garantie sind allerdings höhere Gewalt, Wetter, Natur und Streik.
Bezahlung
Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem Anlass zu begleichen.
Witterungsbedingte Programmänderungen / Absagen
Als Veranstalter sind wir von den Bedingungen vor Ort abhängig. Das Risiko für Wetter oder ungünstige Verhältnisse trägt die Teilnehmerin / der Teilnehmer mit. Sie / Er muss zu umfassenden Änderungen betreffend Programm, Gebiet, Anreise und Unterkunft bereit sein. Allfällige Mehrkosten werden der Teilnehmerin / dem Teilnehmer verrechnet. Wird ein Anlass wegen schlechten Bedingungen abgesagt, wird eine Gebühr von maximal Fr. 200.– für Verwaltungskosten erhoben resp. vom bereits einbezahlten Betrag in Abzug gebracht. Es ist der Teilnehmerin / dem Teilnehmer überlassen, ob eine Umbuchung oder eine Gutschrift des verbleibenden einbezahlten Betrages erfolgen soll.
Abmeldung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer
Bei einer Abmeldung gelten für die Teilnehmerin / den Teilnehmer die folgenden Annullierungskosten:
Es werden in jedem Fall Verwaltungskosten im Umfang von Fr. 50.– erhoben. Bei Abbruch des Anlasses durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Rücktritt durch den Veranstalter
Intersport Siro behält sich das Recht vor, Anlässe wegen Teilnehmermangel bis 3 Tage vor Beginn abzusagen. Sagt Intersport Siro den Kurs ab, wird der ganze Preis zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
Versicherung
Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer verpflichtet sich vor Antritt des Anlasses, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Versicherung, die Annullierungskosten deckt. Empfohlen wird auch eine REGA-Gönnerschaft. Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil.
Gefahr / Risiko
Bergführerinnen / Bergführer und Aspirantinnen / Aspiranten sind ausgebildete Fachleute, die eine grösstmögliche Sicherheit bieten. Das Gebirge bedeutet dennoch eine erhöhte Gefahrenquelle. Dies muss der Teilnehmerin / dem Teilnehmer bewusst sein. Mit der Buchung anerkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer die möglichen Gefahren und verzichtet auf jegliche Forderung im Schadenfall, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich in Winterthur. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.